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Abgeltungssteuer

Seit dem 1. Januar 2009 werden alle, die ihr Geld angelegen und Gewinne aus dieser Anlage realisieren, mit einer bestimmten Steuer konfrontiert: der Abgeltungssteuer. Auch wenn diese Steuer unter anderem mit dem Verweis auf eine Vereinfachung des Steuersystems begründet wurde, ist der Informationsbedarf des Anlegers hoch, denn seine Vermögensentwicklung hängt nun ganz wesentlich von seinem Anlageverhalten und der Auswahl des richtigen Anlageprodukts aus.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Durch die Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer, was den Steuersatz auf maximal 28% erhöht. Die Steuer wird von allen deutschen Banken unmittelbar an den Fiskus abgeführt. Die Besteuerung erfolgt dabei anonym. Wie der Name bereits andeutet, ist mit der Abgeltungssteuer die Steuerpflicht auf die dazugehörigen Gewinne vollständig abgegolten.

Gründe für die Einführung der Abgeltungssteuer

Kapitalerträge waren im bundesdeutschen Steuersystem schon immer steuerpflichtig, Steuerhinterziehung im Bereich der Kapitalerträge stellte jedoch ein großes Problem dar. In einem ersten Versuch, dieses Problem zu lösen, wurde 1990 in Deutschland erstmals eine Quellensteuer eingeführt, die jedoch in großem Maßstab zu einer Kapitalflucht ins Ausland führte und den Finanzplatz Deutschland für ausländische Anleger unattraktiv machte und daher schon bald wieder aufgegeben wurde. Zudem wurde durch diese Quellensteuer die Steuerpflicht auf Kapitalerträge nicht abgegolten, was mit einer komplizierten Verrechnung in der Steuererklärung verbunden war.

Der Versuch, in der Folgezeit Steuerehrlichkeit durch weitgehende Auskunftspflichten der Banken zu erzwingen, stieß auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken und senkte die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland weiter. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde daher im Frühjahr 2007 die Abgeltungssteuer beschlossen, die einerseits das Steuersystem und die Steuererklärung vereinfachen soll, andererseits aber auch die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland durch Einführung einer in vielen Ländern ähnlich vorhandene Regelung wieder zu erhöhen. Eingeführt wird die Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009.

Welche Einkünfte werden von der Abgeltungssteuer erfasst?

Unter die Abgeltungssteuer fallen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie private Veräußerungsgewinne. Dazu zählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Gewinne aus Kapitalanlagen bei Banken, Dividenden, Erträge aus Rentenpapieren und Investmentfonds, Termingeschäften und Zertifikaten. Ausgenommen sind Immobilien und geschlossene Fonds.

Im Gegensatz zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern fallen in Deutschland auch Erträge aus Kursgewinnen unter die Abgeltungssteuer. Die Spekulationsfrist von zwölf Monaten, die langfristige Anlagen bisher attraktiver machte, da Gewinne bei einer Haltedauer über zwölf Monate von der Steuer befreit waren, wird mit der Einführung der Abgeltungssteuer aufgehoben. Eine Ausnahme gilt jedoch für Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 erworben werden.

Nicht der Abgeltungssteuer unterliegen zertifizierte Anlagen zur privaten Altersvorsorge, beispielsweise Riester-Verträge.

Ausgestaltung der Abgeltungssteuer

Von allen Einkünften, die unter die Abgeltungssteuer fallen, führen die Geldinstitute automatisch die Abgeltungssteuer an den Fiskus ab. Freistellungsaufträge über den Sparer-Freibetrag können weiterhin gestellt werden. Eine Absetzung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften (beispielsweise von Depotkosten) ist jedoch künftig nicht mehr möglich. Einkünfte, für die bereits Abgeltungssteuer abgeführt wurden, müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, was zu einer erheblichen Vereinfachung führt.

Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können sich jedoch über die Einkommenssteuererklärung die Differenz erstatten lassen. Verluste aus Kapitalerträgen können künftig nur noch mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet und somit steuermindernd geltend gemacht werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht mehr zulässig. Realisierte Verluste aus Aktiengeschäften sind sogar ausschließlich mit realisierten Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechenbar.

Auswirkungen der Abgeltungssteuer

Experten befürchten, dass das Ziel, die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland für ausländische Anleger zu erhöhen durch den im internationalen Vergleich relativ hohen Abgeltungssteuersatz von 25% und die Einbeziehung von Kursgewinnen verfehlt wird. Für inländische Anleger sind die Konsequenzen je nach persönlicher Situation unterschiedlich. Generell werden Anleger, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt, künftig besser gestellt, nicht nur durch den niedrigeren Steuersatz auf ihre Kapitalerträge, sondern auch durch die Vereinfachung der Steuererklärung.

Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, haben die Möglichkeit, den persönlichen Steuersatz für die Einkommenssteuer auch auf Einkünfte aus Kapitalertrag anwenden zu lassen.